Allgemeine Geschäftsbedingungen TalkEasy / EasyMobileI. Allgemein1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) und der TalkEasy GmbH (im Folgenden „TE“) im Rahmen des Mobilfunk Prepaid-Angebots „EasyMobile“ der TalkEasy GmbH. Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TalkEasy GmbH. 2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn TE deren Geltung ausdrücklich anerkennt. Mitarbeiter von TE, die nicht die gesetzliche Vertretungs- respektive Unterschriftsberechtigung für TE innehaben, sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, von den AGB abweichende Regelungen zu treffen. 3. Für Unternehmer gilt, dass abweichende Vereinbarungen der AGB nur dann gültig sind, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. II. Tarife Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. Tarifes angebotenen Leistungen sind aus dem Internet (www.talkeasy.ch sowie www.easymobile.ch) sowie den bei den Geschäftsstellen und Vertriebsstellen bereitgehaltenen Tarifinformationen ersichtlich. Die Preise der einzelnen Leistungen bemessen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die mit der Registrierung ausgehändigt werden oder im Internet sowie bei den Geschäftsstellen und Vertriebsstellen erhältlich sind. TE behält sich das Recht vor, die Preise, orientiert an den tatsächlich und nachweislich eingetretenen Kostensteigerungen, anzupassen. III. SIM-Karte und Kontostand Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss eine TalkEasy Prepaid-SIM-Karte mit einem Anfangsguthaben, welches dem Kundenkonto bzw. der jeweiligen Telefonnummer gutgeschrieben wird. Der Kontostand kann durch den Erwerb weiterer Prepaid-Ladebons jederzeit erhöht werden. Ein allenfalls entstehender negativer Saldo wird mit der nächsten Erhöhung des Kontostandes ausgeglichen. Die Freischaltung der Prepaid SIM-Karte kann bis zu 24 Stunden (nach Einlangen des Antrages bei TalkEasy) dauern. Portierungen können – abhängig vom bisherigen Anbieter – bis zu 7 Tage dauern. IV. Rufnummernunterdrückung Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Anzeige der Telefonnummer von eingehenden Anrufen bzw. die eigene Telefonnummer bei ausgehenden Anrufen zu unterdrücken. Eine solche Rufnummernunterdrückung ist jedoch teilweise unmöglich, wenn der Anruf auf das Netz eines Drittanbieters geleitet wird. V. Wechsel zu einem anderen Anbieter Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter in der Schweiz ist unter Beibehaltung der Telefonnummer nach Ablauf einer allenfalls bestehenden Prepaid-Mindestvertragsdauer möglich, ein allfällig bestehendes Guthaben auf der TalkEasy Prepaid-SIM-Karte wird dem Kunden über Aufforderung rückerstattet. VI. Abschaltung nach Inaktivität In Entsprechung des Reglements des BAKOM, welches vorsieht, dass Telefonnummern im Rahmen von Prepaid-Angeboten nach einer zwei Jahre andauernden Inaktivität (weder ausgehende noch eingehende Verbindungen) deaktiviert werden, wird TE derartige Telefonnummern ohne besondere Mitteilung an den Kunden nach vierundzwanzig Monaten deaktivieren. Sofern binnen einer weiteren Frist von sechs Monaten keine Meldung des Kunden bei TE einlangt, wird die Telefonnummer gelöscht und kann nicht mehr neuerlich aktiviert werden. Der Vertrag gilt in diesem Fall als aufgelöst. Allfällige Guthaben auf der TalkEasy Prepaid-SIM-Karte werden dem Kunden über Aufforderung rückerstattet. VII. Registrierungspflicht Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet, sich beim Kauf einer TalkEasy Prepaid-SIM-Karte anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises identifizieren zu lassen. Ohne eine solche Identifizierung ist ein Verkauf einer TalkEasy Prepaid-SIM-Karte nicht zulässig (Art 15 Abs 5 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF). TE behält sich das Recht vor, im Falle einer mangelhaften Registrierung (keine oder unzureichende Identifikationsprüfung, ungültiger oder schlecht lesbarer Lichtbildausweis…) den Kunden zur Nachregistrierung aufzufordern. Kommt der Kunde dieser Aufforderung binnen der von TE dafür gesetzten Frist nicht nach, ist TE zur Deaktivierung der Prepaid-SIM-Karte berechtigt. Erfolgt innerhalb von achtzehn Monaten nach der Deaktivierung keine Nachregistrierung durch den Kunden, wird die Rufnummer gelöscht. Allfällige Guthaben auf der TalkEasy Prepaid-SIM-Karte werden dem Kunden über Aufforderung rückerstattet. VIII. Weitergabe der Prepaid-SIM-Karte TE empfiehlt den Kunden, die TalkEasy Prepaid-SIM-Karte nicht an unbekannte Dritte weiterzugeben. Werden durch die Verwendung der TalkEasy Prepaid-SIM-Karte kriminelle Handlungen begangen, wäre TE verpfichtet, im Rahmen polizeilicher oder gerichtlicher Ermittlungen, die Daten des Erstkäufers weiterzugeben. IX. Informationen bzw. Mitteilung von TE an den Kunden Sämtliche Informationen bzw. Mitteilungen von TE an den Kunden erfolgen schriftlich mittels SMS an die Telefonnummer des Kunden. Die Mitteilung gilt als dem Kunden zugegangen, sobald die Mitteilung entgegengenommen wird, unabhängig davon, ob es sich bei dem Empfänger um den Kunden handelt. Abweichendes gilt nur dann, wenn der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Mobiltelefons vorher schriftlich bei TE gemeldet hat. X. Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung der Prepaid-SIM-Karte 1. Der Kunde hat darf die SIM-Karte nur in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf die SIM-Karte nur zum eigenen Gebrauch als Endverbraucher genutzt werden – jede gewerbliche Nutzung oder Vermarktung ist ausdrücklich untersagt. Ebenso darf der Kunde keine Textmitteilungen an Dritte senden, die unerbetene kommerzielle Nachrichten enthalten. Der Kunde darf die SIM-Karte nicht kopieren. 2. Der Kunde darf die SIM-Karte nicht in einer Weise nutzen, die Störungen verursachen oder den normalen und zuverlässigen Betrieb des betreffenden Mobilfunknetzes direkt oder indirekt stören könnte, wie z.B. die Übermittlung der Identitätsnummer eines Anrufers (ausser bei gegenteiliger Anweisung), die Übermittlung der IMEI-Nummer von Mobiltelefonen, von denen Anrufe ausgehen, das Abfangen und Aufnehmen von Gesprächen, die auf Anordnung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde stattfinden, das Aufnehmen und Speichern eines Anrufes und der entsprechenden Identitäts-Daten oder der Identität oder Lokalisierung des Anrufers, z.B. bei einem Notruf. 3. Die SIM-Karte darf nicht in Geräten oder Ausrüstungen benutzt werden noch dürfen Geräte oder Ausrüstungen an dem benutzten Mobilfunkgerät angeschlossen sein, die in irgendeiner Weise das betreffende Mobilfunknetz und/oder die Dienstleistungen von TE stören können. Die SIM-Karte darf nur in Mobiltelefonen benutzt werden, die in gutem Betriebszustand sind und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die SIM-Karten dürfen nicht in Geräten wie GSM-Gateways oder SIM-Boxen benutzt werden. 4. TE ist berechtigt, die SIM-Karte zu sperren, wenn ihr Gebrauch beträchtlich von der durchschnittlichen Benutzung abweicht, die vom betreffenden Mobilfunknetz für verschiedene ihrer eigenen Kunden in Bezug auf die Häufigkeit, die Verteilung auf die verschiedenen Kommunikationsarten oder Verbindungszeiten angegeben wird. XI. Sonstige Bestimmungen 1. TE behält sich ausdrücklich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Teilnehmer in geeigneter Weise bekannt gegeben. Benutzt der Teilnehmer die Dienstleistung nach Inkrafttreten der neuen AGB weiter, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. 2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und TE gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Zürich. Änderungen/Irrtum vorbehalten. Stand: Juni 2012 |
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