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Allgemeine Geschäftsbedingungen TalkEasy

Stand: September 2012

I. Allgemein
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Telekommunikationsleistungen, insbesondere Telefonie mittels Preselection, durch die Firma TalkEasy GmbH (im Folgenden „TE“) an den Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“).
2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn TE deren Geltung ausdrücklich anerkennt. Mitarbeiter von TE, die nicht die gesetzliche Vertretungs- respektive Unterschriftsberechtigung für TE innehaben, sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, von den AGB abweichende Regelungen zu treffen.

II. Vertragsgrundlage / Vertragsschluss / Laufzeit / Kündigung
1. TE erbringt die Leistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung sowie den besonderen Regelungen in den Tarifblättern und Anmeldeformularen. Die Unterlagen werden dem Kunden im Zuge des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden werden ihm diese zugesandt, weiters sind sie im Internet unter www.talkeasy.ch abrufbar.
2. Schriftliche Verträge
Schriftliche Verträge kommen mit Unterschrift des Kunden sowie des Beraters auf dem Anmeldeformular und dessen Aushändigung an den Kunden (samt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zustande. TE ist stets berechtigt, die technische Verfügbarkeit der Leistung sowie die Bonität des Kunden zu prüfen und längstens binnen drei Tagen vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verfügbarkeits- und/oder Bonitätsprüfung negativ ausfällt. Mitarbeiter von TalkEasy sind nicht berechtigt, von dem Vertragsformblatt samt den AGBs abweichende Zusagen (weder schriftlich noch mündlich) zu tätigen. In keinem Fall ist TalkEasy an derartige Zusicherungen gebunden.
3. Mündliche Verträge
Ein mündlicher Vertrag kommt mit Aufnahme des Tonbandprotokolls bzw. die im Rahmen dieser Tonbandaufnahme erfolgte mündliche Bestätigung der Auftragserteilung durch den Kunden zustande; der fernmündliche Vertragsabschluss wird in der Folge durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen verifiziert; unmittelbar nach der Verifikation wird an die Kunden ein Begrüssungsschreiben samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifinformationsblatt übermittelt.
4. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt, sobald die Leistung (nach Freischaltung) für den Kunden verfügbar ist. Der Vertrag läuft, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit.
Soweit nicht besondere Tarifbedingungen, die eine längere Kündigungsfrist oder eine Mindestlaufzeit beinhalten, entgegenstehen, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Preselection-Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten gilt eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn der Kunde nicht spätestens 2 Monate vor Ende der Laufzeit (Datum des Poststempels) schriftlich bekannt gibt, dass er eine Fortsetzung des Vertrages nicht wünscht. TE wird den Kunden mindestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist auf diese Möglichkeit aufmerksam machen.
Die Kündigung / Bekanntgabe muss schriftlich (Einschreiben empfohlen) an folgende Adresse erfolgen: TalkEasy GmbH, Sihlfeldstrasse 80, CH-8004 Zürich.
Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Auflösung des Vertrages mit TE, ist der Kunde verpflichtet, die Löschung der Preselection-Einstellung bei seinem bisherigen Anbieter selbst zu veranlassen. Nutzt der Kunde die Dienstleistungen von TE nach Auflösung des Vertrages weiter, schuldet der Kunde die dafür anfallenden Entgelte.
5. Wegfall des Telefonanschlusses, vorzeitige Vertragsauflösung
Der Entfall des Telefon -Anschlusses führt nicht zur automatischen Beendigung des Vertrages. In diesem Fall besteht bei Vorlage der Bestätigung der Abmeldung des Anschlusses die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung schuldet der Kunde die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Paketpreise. Sie werden sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist TE berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
Die Umstellung der Leistung auf einen anderen Anschluss ist nur bei Verfügbarkeit der technischen Produkte für diesen Anschluss auf Basis einer besonderen Vereinbarung möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

III. Rücktrittsrecht
(1) Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag binnen 7 Werktagen zurückzutreten. Die Frist beginnt bei schriftlichen Verträgen mit der Unterschreibung des Vertrages durch den Kunden und den TE-Berater samt Aushändigung einer Kopie samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden bzw. bei Abschluss eines mündlichen Vertrages (Tonbandprotokoll) mit Übersendung des Bestätigungsschreibens samt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden.
(2) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die der TE enthält, der TE mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Frist von 7 Werktagen abgesendet wird.
(3) Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung von allenfalls bereits übersendeter Hardware oder sonstigen Equipments zu tragen. Zug um Zug gegen Rücksendung der gelieferten Ware hat TE die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Der Verbraucher hat TE ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine allenfalls damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.

IV. Pflichten des Kunden
1. Dem Kunden obliegen die Bereithaltung und der Betrieb der für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlichen Endgeräte sowie des benötigten Anschlusses (Telefonanschluss).
2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten (insbesondere Adressänderungen) TE unverzüglich mitzuteilen.
3. Vertragskonforme Nutzung
Der Kunde darf die Dienstleistung nur für gesetzlich und vertraglich zulässige Zwecke verwenden. Der Kunde ist für jede Nutzung der Dienstleistung über seinen Anschluss verantwortlich.
Allfällige Störungen hat der Kunde TE zu melden und allenfalls erforderliche Massnahmen zur Behebung der Störung zuzulassen.
Die Nutzung der Dienstleistung ist auf die private Nutzung im üblichen Umfang beschränkt. Jegliche gewerbliche Nutzung der Dienstleistung ist ausdrücklich untersagt.
Der Kunde haftet gegenüber TE für alle durch eine unzulässige oder nicht vertragskonforme Nutzung entstehende Schäden. Darüber hinaus ist TE bei nicht ordnungsgemässer oder vertrags- bzw. gesetzwidriger Nutzung (dazu gehört auch ein atypisches Nutzungsverhalten) jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung einzustellen. TE ist in solchen Fällen ebenso berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr sowie die Paketpreise bis zum ordnungsgemässen Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

V. Leistungen, Preise und Preisanpassungen
1. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. Tarifes angebotenen Telekommunikationsleistungen sind aus dem Vertrag und den im Internet, bei den Geschäftsstellen und Vertriebspunkten bereitgehaltenen Leistungs-/Tarifverzeichnissen ersichtlich. Die Preise der einzelnen Leistungen bemessen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die mit dem Vertrag ausgehändigt werden oder im Internet, bei den Geschäftsstellen und Vertriebspunkten erhältlich sind.
2. TE behält sich das Recht vor, die Preise, orientiert an den tatsächlich und nachweislich eingetretenen Kostensteigerungen, anzupassen. TE informiert den Kunden mindestens 14 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich über Erhöhungen der Tarife.
3. Zur Erfüllung der angebotenen Leistungen kann TE jederzeit Dritte hinzuziehen.
4. TE betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. TE orientiert sich hierbei am jeweiligen Stand der Technik. Die angebotenen Dienste richten sich nach der branchenüblichen Verfügbarkeit. Eine völlig störungs- und unterbruchsfreie Dienstleistungserbringung kann nicht garantiert werden, TE lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

VI. Rechnungsstellung / Zahlung
1. Die Rechnungsstellung an den Kunden erfolgt in der Regel monatlich.
2. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig.
3. Die Zahlung erfolgt entweder per Rechnungszahlung (in diesem Fall gelangt ein Einzahlungsscheinentgelt zur Vorschreibung) oder per Lastschrifteneinzug.
4. Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung. Der Kunde verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteneinzugs eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten. Für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastbuchung wird eine Gebühr laut Preisliste erhoben, wenn die Rückgabe der Lastbuchung in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder zumindest wesentlich niedriger als die in der Preisliste angesetzte Pauschale ist.
5. Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Die Frist wird durch Absendung des Widerspruchs innerhalb der Monatsfrist gewahrt. Erfolgt innerhalb der Frist keine dieser Regelung entsprechende Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt, wenn TE den Kunden in der Rechnung auf diese Frist und die Folge der Fristversäumnis hingewiesen hat. Das Anerkenntnis schliesst einen späteren Streit um die abgerechneten Entgelte nicht aus. TE ist jedoch vom Beweis der ordnungsgemässen Erbringung der abgerechneten Leistungen befreit.
6. Der Kunde kann Ansprüche von TE im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, verrechnen; dies ebenso, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7. TE ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern, wenn vor oder nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen. Wird die Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung gestellt, so ist TE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche oder nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründete Rechte bleiben unberührt.

VII. Zahlungsverzug / Sperre des Netzdienstes
Bei Zahlungsverzug ist TE berechtigt, Mahngebühren in der Höhe von bis zu CHF 40.00 pro Mahnung und weitere Kosten für die Rechtsdurchsetzung (z.B.: Inkassokosten) in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist sowie Androhung der Sperre mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist TE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, den Netzdienst für die weitere Nutzung zu sperren und die bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Paketpreise sowie Bearbeitungskosten fällig zu stellen. Die durch die Sperre entstehenden Kosten (Deaktivierungsgebühren) gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
TE ist ebenso berechtig, den Netzdienst für die weitere Nutzung zu sperren, wenn dies zur Vornahme technisch oder betrieblich notwendiger Arbeiten oder zur Beseitigung von Störungen unbedingt erforderlich ist, der Kunde in den AGB oder in anderen Vereinbarungen enthaltene wesentliche Verpflichtungen trotz Aufforderung (ausser bei Gefahr in Verzug) nicht einhält, der Kunde stirbt oder über das Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Kunde mit Hilfe des Services strafgesetzliche Handlungen verwirklicht. Soweit tunlich wird TE rechtzeitig auf die Dienstleistungsunterbrechung oder -abschaltung hinweisen.

VIII. Übermittlung und Speicherung von Verbindungsdaten
1. TE speichert die abrechnungsrelevanten Telefonie-Verbindungsdaten bis zum Ablauf der einmonatigen Frist innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden (siehe Ziffer V. 5 vorstehend) bzw. der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann.
2. Die Gesprächsdaten werden in Form eines Einzelverbindungsnachweises dargestellt, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Dem Kunden ist die Wahlmöglichkeit einzuräumen, den Einzelentgeltnachweis auf Verlangen entgeltfrei in Papierform zu erhalten. Die passiven Kundennummern oder sonstige Angaben zur Identifizierung eines Empfängers einer Nachricht werden im Einzelentgeltnachweis nur in verkürzter Form ausgewiesen.

IX. Ausserordentliche Kündigung durch TE
1. TE ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn:
a) der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ist und unter Androhung der Dienstunterbrechung oder -abschaltung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen erfolglos gemahnt wurde.
b) TE nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die TE zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen und der Kunde trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine angemessene Sicherheit gestellt hat.
c) die fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden feststeht (z. B. Konkurs, Zwangsvollstreckungsmassnahmen u. a. gegen ihn durchgeführt werden),
d) der Kunde trotz Aufforderung durch TE die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen nicht vollständig mitgeteilt hat oder sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt.
e) der Anschluss des Kunden von ihm oder einem Dritten missbräuchlich verwendet wird,
f) die Erbringung der Leistung aus anderen, nicht von TE zu vertretenden, insbesondere technischen Gründen unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird,
g) der Kunde sonstige wesentliche vertragliche Pflichten, verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
2. Ist die fristlose Kündigung vom Kunden zu vertreten, kann TE die bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Paketpreise sowie Bearbeitungskosten fällig stellen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.

X. Verfügbarkeit
1. Das Vertragsverhältnis steht unter der Bedingung der technischen Verfügbarkeit der angebotenen Leistung für den Anschluss des Kunden.
2. Wenn diese Verfügbarkeit prinzipiell gegeben ist, gewährleistet TE ab der Schaltung der Leistung eine angemessene Verfügbarkeit und die Beseitigung von auftretenden Störungen. TE haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der Telefonleitung, wenn diese auf Handlungen TE nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte basieren.

XI. Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag
1. TE ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag unter Gewährleistung angemessenen Schutzes der Kundendaten an Dritte zur Durchsetzung/zum Inkasso zu übertragen.
2. TE ist berechtigt, das Kundenverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde rechtzeitig von der Übertragung zu informieren und kann der Kunde innert einer 4-wöchigen Frist der Übertragung widersprechen. Bei Widerspruch des Kundens innerhalb 4 Wochen gilt die Übertragung als nicht erfolgt; der Kunde bleibt Kunde von TE.
3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von TE auf Dritte übertragen.

XII. Haftung
Die Haftung von TE einschliesslich ihrer Organe, Hilfspersonen, Angestellten, Arbeitnehmer und Vertreter richtet sich nach den folgenden Regelungen:
1. TE haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für nachgewiesene Sach- und Vermögensschäden, sofern TE nicht beweist, dass TE kein Verschulden trifft. In Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von TE auf den Gegenwert der vom Kunden in den letzten 12 Monaten bezogenen Dienstleistungen höchstens aber auf den Betrag von CHF 25‘000.-- beschränkt. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, respektive Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Benutzerausfall etc. sowie für Datenverluste wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich wegbedungen.
2. In keinem Fall haftet TE für Schäden, die sich aus dem von TE nicht verschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen des Netzbetreibers bzw. anderer in- und ausländischer Anbieter ergeben. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kundens entstehen. Netzbedingte Störungen, sofern sie vom Kunden gemeldet werden und nicht von TE zu verantworten sind, werden unverzüglich an den jeweiligen Netzbetreiber weitergemeldet.

XIII. Besondere Bestimmungen für EasyFlat
1. TE ist berechtigt, den Vertrag zum Ende des Folgemonats zu kündigen, wenn der Kunde in drei aufeinander folgenden Monaten ein Gesprächsaufkommen von 1000 Gesprächsminuten oder mehr hat.
2. Bei diesem Tarif handelt es sich um einen Privatkundentarif. Bei einem atypischen Nutzungsverhalten z.B. durch Rufumleitungen oder gewerbliche Nutzung ist TE berechtigt, den Vertrag zum Ende des Folgemonats zu kündigen.

XIV. Kundendaten und Datenschutz
1. TE hält sich im Umgang mit Kundendaten an die einschlägigen Bestimmungen des Fernmelde- und Datenschutzrechtes.
2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass TE seine Daten zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages, der Beratung des Kunden, der Werbung und Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung eigener Dienstleistungen bearbeitet und nutzt. Insbesondere ist TE befugt, wenn eine Leistung gemeinsam mit Dritten erbracht wird, Daten über die Kunden an Dritte weiterzugeben, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung oder für zur Geltendmachung der Forderung notwendig ist.
3. Dem Kunden ist bewusst, dass unberechtigte Eingriffe und / oder unerlaubtes Abhören durch unbefugte Dritte nicht völlig ausgeschlossen werden können.

XV. Sonstige Bestimmungen
1. TE behält sich ausdrücklich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit TE ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, beziehungsweise benutzt der Kunde die Dienstleistung nach Inkrafttreten der neuen AGB weiter, so gelten die neuen AGB als akzeptiert.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und TE gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Zürich. Bei Konsumenten richtet sich der Gerichtsstand nach den konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Änderungen/Irrtum vorbehalten. Stand: September 2012



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